Ausleihe
Wichtiger Hinweis zur Ausleihe:
Im Zuge der Umstellung auf das neue Bibliotheksnetzwerk SLSP (Swiss Library Service Plattform) und die neue Rechercheplattform swisscovery werden viele Dienstleistungen (und Tarife) von wissenschaftlichen Bibliotheken in der Schweiz vereinheitlicht. Die neuen Gebühren sind dem Benutzungsreglement (PDF, 126 KB)zu entnehmen. [Stand: 21.01.2021]
Berechtigte
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Benutzungskonto eröffnen
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Bibliotheksausweis
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Ausleihe
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Ausleihfristen
Generelle Ausleihfrist | 28 Tage |
1. und 2. Fristverlängerung: automatisch | je 28 Tage |
3. bis 5. Fristverlängerung: über das Benutzungskonto | je 28 Tage |
Nach Ablauf einer Ausleihfrist verschicken die Plattenbibliotheken eine kostenlose Erinnerung mit der Aufforderung, die Medien zurückzubringen oder die Ausleihfrist zu verlängern.
Verlängerungen sind nur möglich, wenn keine anderweitigen Reservationen vorliegen und die maximale Ausleihfrist von 6 Monate noch nicht erreicht ist. Ist eine Verlängerung nicht möglich, müssen die Medien retourniert werden.
Mit Ablauf der Leihfristen geraten die Benutzerinnen und Benutzer automatisch in Verzug und das Mahnverfahren wird aktiviert. Details regelt die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek Zürich. Nach einem Rückruf werden erste bis höchstens dritte Mahnungen im Abstand von mindestens einer Woche verschickt. Die dritte Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief. Unzustellbare Erinnerungen, Rückrufe und Mahnungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert.
Benutzungskonto verwalten
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Reservationen
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Rückgabe von ausgeliehenen Medien
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Gebühren
siehe Benutzungsreglement